TSV Brunsbüttel e.V.

Seit 1892 in Brunsbüttel zu Hause

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Jugendvertretung des TSV Brunsbüttel e.V.

Die Jugendvertretung ist als satzungsmäßiges Vereinsorgan ein zentraler Bestandteil des TSV Brunsbüttel.

Zu der Jugendvertretung gehören u.a. der Jugendwart und sein Stellvertreter, die von der Jugend des Vereins, d.h. von allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, gewählt werden. Ziel der Jugendvertretung ist es, die Interessen der jüngeren Mitglieder zu vertreten. Aber auch gemeinsame Aktivitäten wie Ausflüge werden geplant und durchgeführt.

§1 Die Jugendvertretung setzt sich zusammen aus gewählten Jugendlichen der einzelnen Fachsparten im TSV.

§2 Die Interessen der Jugend des Vereins werden von der Jugendvertretung des TSV wahrgenommen, und zwar, Im allgemeinen, grundlegenden und speziellen Angelegenheiten der Jugendarbeit und Jugendpflege. Bei überfachlichen oder gemeinsamen Interessen der die Jugend berührenden Fragen.

§3 Die Zusammensetzung der Jugendvertretung wird durch folgendes Wahlverhalten bestimmt: Innerhalb jeder Sparte müssen durch offene Wahlen mit relativer Mehrheit drei Vertreter durch die Mitglieder gewählt werden. Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden in der Jugendversammlung des TSV Brunsbüttel gewählt und haben im Vorstand des Erwachsenenverbandes einfaches Stimmrecht.

§4 Die TSV-Jugendvertretung kann bei Verfehlungen von Jugendlichen, insbesondere gegen die Interessen des Vereins bei dem Gesamtvorstand den Antrag stellen, Maßnahmen im Sinne §§ 4 und 5 der Vereinssatzung zu ergreifen.

§5 Einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung beruft die Jugendvertretung der 12 bis 25 Jahre alten Mitglieder zu einer Jugendvollversammlung ein. Bei dieser Versammlung erstattet die Jugendvertretung einen Jahresbericht über die Jugendarbeit im Verein und führt eine Diskussion über den Jahresbericht sowie über sonstige von der Jugend vorgetragenen Wünsche und Anträge durch.

§6 Die TSV-Sportjugend bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

§7 Jedes Mitglied hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich auf Bitten oder Beschwerden an die TSV-Jugendvertretung zu wenden. Kein TSV-Mitglied darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner sportlichen Leistung benachteiligt oder bevorzugt werden.

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